Der Reisemobiltourismus ist:

 

Der Reisemobiltourismus umfasst: Wohnmobile, Wohnwagen, Tourismusbusse, Personenkraftwagen, Motorräder, Fahrräder, Trekking.

 

Das Wohnmobil ist ein Motorfahrzeug

Seit 1992 wird in Italien das Wohnmobil im Straßenverkehr einem Personenkraftwagen gleichgestellt (Codice della Strada (Straßenverkehrsordnung), Artikel 54).

Der Wohnwagen wird im Straßenverkehr einem Anhänger gleichgestellt (Codice della Strada (Straßenverkehrsordnung), Artikel 56)

 

Der Reisemobiltourismus wird 365 Tage im Jahr betrieben

Das wachsende Einkommen, mehr Freizeit und ein umfassenderes Verkehrssystem, hat den Tourismus auf der Suche nach Abwechslung als Gegenpol zur täglichen Routine in einen ganzjährigen Tourismus verwandelt: eine Erweiterung der sozialen Kontakte mit der Abwandlung des Konzeptes “den Urlaub in den Tag hinein erleben” in “den Tag Urlaub erleben”, mit einer gleichzeitigen Aufwertung der kulturellen und wirtschaftlichen Aspekte des bereisten Gebietes.

 

Das Wohnmobil ist umweltfreundlicher Tourismus

Das mit Abwasserbehältern ausgestattete Wohnmobil ist eigenständig; kein Problem der öffentlichen Hygiene kann der Familie angelastet werden, die ein Wohnmobil außerhalb eines Campingplatzes benutzt. Wie in allen Bereichen des Fremdenverkehrs kann es gesetzeswidriges Verhalten geben, was allerdings nie für eine Kategorie verallgemeinert werden darf. Die Familie im Wohnmobil bereist ein Gebiet und hinterlässt nach ihrer Abreise dieses Gebiet, so wie sie es vorgefunden hatte.

 

Wohnmobil ist gleich Familie

In jedem Wohnmobil reisen durchschnittlich drei Personen. 9% der Wohnmobil-Touristen sind im Ruhestand und 30% haben ein Haustier dabei.

 

Das Wohnmobil ist Solidarität

7% der Wohnmobiltouristen benutzt das Fahrzeug für die Beförderung von behinderten Personen; so können diese mit derselben Würde wie alle anderen ein Gebiet bereisen und kommen in den Genuss derselben Möglichkeiten.

 

Das Wohnmobil ist Sicherheit

Die Familie, die mit einem Wohnmobil unterwegs ist oder eine Rast macht, ist leicht erkennbar. Die Rast einer Familie im Wohnmobil trägt auch zu einer besseren Kontrolle des Territoriums bei, da sie mit dem Mobiltelefon die Polizei verständigen kann, falls um den Stellplatz des Reisemobils etwaige verbrecherische Handlungen im Gange sind.

 

Der Reisemobiltourismus ist auch Bürgerschutz

Die für das Parken des Wohnmobils und der Tourismusbusse (Touismus für Senioren, Schulreisen etc. erforderlichen Infrastrukturen:

1) besondere, abgegrenzte oder in bereits bestehende Parkplätze eingefügte Stellplätze, die angemessen sind und Wohnmobilen und Wohnwagen vorbehalten bleiben;

2) für das Parken ausgestattete und begrenzte Stellplätze, die Wohnwagen und Wohnmobilen vorbehalten sind. Unter Parken versteht man das Besetzen für unbegrenzte Zeit eines außerhalb des betreffenden Fahrzeugs liegenden Raums, ausgenommen anders lautende Gemeindevorschriften, wie städtische und/oder private Campingplätze, die mit minimalen Infrastrukturen ausgestattet sind.

3) ausgestattete Mehrzweckareale, die für das Parken der Fahrzeuge und andere kulturelle, touristische und wirtschaftliche Tätigkeiten geeignet sind.

sind auch den dort ansässigen Bürgern und, im Falle einer Katastrophe, den Akteuren des Bürgerschutzes nützlich.